Beschluss (EU) 2015/1195 der Europäischen Zentralbank vom 2. Juli 2015 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/298 über die vorläufige Verteilung der Einkünfte der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/25)
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Article 1 Änderung
Artikel 1 Buchstabe d des Beschlusses (EU) 2015/298 (EZB/2014/57) erhält folgende Fassung: „d)‚Einkünfte der EZB aus Wertpapieren‘die Nettoeinkünfte aus dem Erwerb seitens der EZB von Wertpapieren i) im Rahmen des SMP gemäß dem Beschluss EZB/2010/5; ii) im Rahmen des CBPP3 gemäß dem Beschluss EZB/2014/40; iii) im Rahmen des ABSPP gemäß dem Beschluss EZB/2014/45; und iv) im Rahmen des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors an den Sekundärmarkten (PSPP) gemäß dem Beschluss (EU) 2015/774 der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/10) .
Article 2 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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