Durchführungsbeschluss (EU) 2015/103 der Kommission vom 16. Januar 2015 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 53)
Text
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Article 1
Die im Anhang aufgeführten, von den zugelassenen Zahlstellen der Mitgliedstaaten zulasten des EGFL oder des ELER erklärten Ausgaben werden von der Finanzierung durch die Europäische Union ausgeschlossen.
Article 2
Dieser Beschluss ist an das Königreich Belgien, die Republik Bulgarien, die Tschechische Republik, die Bundesrepublik Deutschland, die Republik Estland, das Königreich Spanien, die Französische Republik, die Italienische Republik, die Republik Litauen, Ungarn, das Königreich der Niederlande, die Republik Österreich, Rumänien und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet.
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