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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2015/156 des Rates vom 27. Januar 2015 zur Verlängerung der Geltungsdauer des Durchführungsbeschlusses 2012/232/EU zur Ermächtigung Rumäniens, eine von Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 168 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Regelung anzuwenden

CELEX
32015D0156
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2015-01-27
In force since
2015-01-01
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 4

1 Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet am 31. Dezember 2017.

2 Jeder Antrag auf Verlängerung der in diesem Beschluss vorgesehenen Regelung ist der Kommission bis 31. März 2017 vorzulegen. Dem Antrag ist ein Bericht beizufügen, der eine Überprüfung des Prozentsatzes für die Begrenzung des Vorsteuerabzugsrechts auf der Grundlage dieses Beschlusses enthält.“

Article 2

Dieser Beschluss gilt ab dem 1. Januar 2015.

Article 3

Dieser Beschluss ist an Rumänien gerichtet.

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