Durchführungsbeschluss (EU) 2015/200 des Rates vom 26. Januar 2015 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2014/170/EU zur Aufstellung einer Liste nichtkooperierender Drittländer bei der Bekämpfung der IUU-Fischerei gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei in Bezug auf Sri Lanka
Text
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Article 1
Demokratische Sozialistische Republik Sri Lanka wird in den Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/170/EU aufgenommen.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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