Beschluss (EU) 2015/362 des Rates vom 2. März 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zu vertretenden Standpunkts zum Antrag der Vereinigten Staaten auf eine WTO-Ausnahmegenehmigung, mit der der Carribbean Basin Economic Recovery Act (CBERA) der Vereinigten Staaten verlängert und sein Geltungsbereich erweitert werden soll
Text
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Article 1
Der im Namen der Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zu vertretende Standpunkt beruht auf der Unterstützung des Antrags der Vereinigten Staaten vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2019 von den Verpflichtungen nach Artikel I Absatz 1 des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens 1994 gemäß dem Wortlaut des Antrags der Vereinigten Staaten auf Ausnahmegenehmigung entbunden zu werden. Die Kommission wird diesen Standpunkt vertreten.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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