Beschluss (EU) 2015/423 des Rates vom 6. März 2015 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union auf der siebten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rotterdamer Übereinkommens in Bezug auf die Änderungen des Anhangs III des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel zu vertreten ist
Text
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Article 1
Der im Namen der Europäischen Union auf der siebten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rotterdamer Übereinkommens zu vertretende Standpunkt besteht darin, dass die Union die Annahme der Änderungen von Anhang III des Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel im Hinblick auf die Aufnahme von Chrysotilasbest, Methamidophos, Trichlorfon, Fenthion (ULV-Formulierungen mit einem Wirkstoffgehalt von 640 g/l oder mehr) sowie flüssige Formulierungen (emulgierbares Konzentrat und lösliches Konzentrat), die Paraquatdichlorid in einer Konzentration von 276 g/l oder mehr enthalten, was einer Konzentration von Paraquationen von 200 g/l oder mehr entspricht, unterstützt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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