Beschluss (EU) 2015/468 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2015 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2013/007 BE/Hainaut steel (Duferco-NLMK), Belgien)
Text
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Article 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015 wird aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung ein Betrag von 981956 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen bereitgestellt.
Article 2
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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