Durchführungsbeschluss (EU) 2015/568 der Kommission vom 7. April 2015 zur Änderung des Anhangs I des Durchführungsbeschlusses 2012/725/EU hinsichtlich der Definition von Rinder-Lactoferrin (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 2173)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Definition von Rinder-Lactoferrin in Anhang I des Durchführungsbeschlusses 2012/725/EU erhält folgende Fassung: „Rinder-Lactoferrin (bLF) ist ein Protein, das natürlich in Kuhmilch vorkommt. Es ist ein eisenbindendes Glycoprotein von etwa 77 kDa und besteht aus einer einzigen Polypeptidkette aus 689 Aminosäuren. bLF wird aus entrahmter Milch oder Käsemolke durch Ionenaustausch und anschließende Ultrafiltrationsprozesse isoliert. Dann wird es gefrier- oder sprühgetrocknet, und große Teilchen werden ausgesiebt.“
Article 2
Dieser Beschluss ist an das Unternehmen Morinaga Milk Industry Co., Ltd., 33-1, Shiba 3-chome, Minato-ku, Tokyo 108-8384, Japan, gerichtet.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions