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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2015/667 der Kommission vom 4. Februar 2015 über die staatliche Beihilfe SA.14551 (2013/C) Frankreichs nach Änderung der Beihilfekriterien für die Zeitcharterern im Rahmen der Tonnagesteuerregelung gewährten Beihilfen (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 434) (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32015D0667
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2015-02-04
In force since
2015-04-29
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Änderung der Tonnagesteuerregelung, die von Frankreich 2005 unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union rechtswidrig durchgeführt wurde, ist hinsichtlich der Vorschriften für auf Zeit gecharterte Schiffe nicht mit dem Binnenmarkt vereinbar.

Article 2

Frankreich ändert die für die Tonnagesteuerregelung anwendbaren Rechtsvorschriften ab dem Steuerjahr 2015 entsprechend der von ihm eingegangenen Verpflichtung dahingehend, dass die durch die Beihilferegelung begünstigten Unternehmen zu Beginn der Anwendung der Tonnagesteuerregelung mindestens 25 % ihrer Flotte unter der Flagge eines EU-Mitgliedstaats oder eines Vertragsstaats des EWR-Abkommens betreiben müssen und diesen Anteil dann auf demselben Stand halten oder erhöhen müssen.

Article 3

Nach Erlass der in Artikel 2 beschriebenen rechtlichen Änderungen setzt Frankreich die Kommission davon in Kenntnis.

Article 4

Dieser Beschluss ist an die Französische Republik gerichtet.

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