Beschluss (EU) 2015/785 des Rates vom 20. April 2015 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Arabischen Emiraten über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte und die vorläufige Anwendung dieses Abkommens
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Arabischen Emiraten über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (im Folgenden „Abkommen“) wird vorbehaltlich seines Abschlusses genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Die diesem Beschluss beigefügten Erklärungen werden im Namen der Union genehmigt.
Article 3
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.
Article 4
Das Abkommen wird ab dem Tag seiner Unterzeichnung bis zum Abschluss der für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren vorläufig angewendet.
Article 5
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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