Beschluss (EU) 2015/997 des Rates vom 16. Juni 2008 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften einerseits und ihren Mitgliedstaaten und Bosnien und Herzegowina andererseits
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits wird — vorbehaltlich seines Abschlusses — genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen vorbehaltlich seines Abschlusses im Namen der Gemeinschaft zu unterzeichnen.
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