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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2015/1030 des Rates vom 7. Mai 2015 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Republik Timor-Leste über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens

CELEX
32015D1030
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2015-05-07
In force since
2015-05-07
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Unterzeichnung des Abkommens im Namen der Union zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Republik Timor-Leste über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (im Folgenden „Abkommen“) wird — vorbehaltlich des Abschlusses — genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.

Article 2

Die diesem Beschluss beigefügten Erklärungen werden im Namen der Union genehmigt.

Article 3

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.

Article 4

Das Abkommen wird ab dem Tag seiner Unterzeichnung vorläufig angewendet, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.

Article 5

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

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