Beschluss (EU) 2015/1180 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juli 2015 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (Überschwemmungen in Rumänien, Bulgarien und Italien)
Text
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Article 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015 werden aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen in Höhe von 66505850 EUR bereitgestellt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 8. Juli 2015.
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