Beschluss (EU) 2015/1388 des Rates vom 7. August 2015 über den im Namen der Europäischen Union auf der Konferenz der Vertragsstaaten des Vertrags über den Waffenhandel hinsichtlich des Entwurfs der Geschäftsordnung zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
1 Der Standpunkt zur Geschäftsordnung der Konferenz der Vertragsstaaten des Vertrags über den Waffenhandel, der im Namen der Union auf der vom 24. bis 27. August 2015 stattfindenden ersten Tagung der Konferenz zu vertreten ist, entspricht diesem Beschluss, einschließlich seines Anhangs, und wird von den Mitgliedstaaten gemeinsam im Interesse der Union vertreten.
2 Bezüglich der Angelegenheiten, die in die ausschließliche Zuständigkeit der Union fallen, werden die Mitgliedstaaten, die Vertragsstaaten des Vertrags über den Waffenhandel sind, ermächtigt, gemeinsam im Interesse der Union die Geschäftsordnung anzunehmen.
3 Die Mitgliedstaaten arbeiten bei der Anwendung dieses Beschlusses untereinander und mit der Kommission eng zusammen und stimmen sich genau ab. Insbesondere wenn Vorschläge an Ort und Stelle unterbreitet werden, die Angelegenheiten betreffen, zu denen die Union noch keinen Standpunkt festgelegt hat und die in die ausschließliche Zuständigkeit der Union fallen, wird der Standpunkt der Union zu dem betreffenden Vorschlag im Wege der Koordinierung nach Unterabsatz 1 festgelegt, auch an Ort und Stelle, bevor die Konferenz der Vertragsstaaten über diesen Vorschlag befindet.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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