Beschluss (GASP) 2015/1793 des Rates vom 6. Oktober 2015 zur Änderung des Beschlusses 2012/389/GASP über die Mission der Europäischen Union zum Ausbau der regionalen maritimen Kapazitäten am Horn von Afrika (EUCAP NESTOR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
„(1 Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUCAP NESTOR vom 16. Juli 2012 bis zum 15. November 2013 beläuft sich auf 22880000 EUR. Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUCAP NESTOR für den Zeitraum vom 16. November 2013 bis zum 15. Oktober 2014 beläuft sich auf 11950000 EUR. Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUCAP NESTOR für den Zeitraum vom 16. Oktober 2014 bis zum 15. Dezember 2015 beläuft sich auf 17900000 EUR.
2 Alle Ausgaben werden gemäß den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Vorschriften und Verfahren verwaltet. Natürliche und juristische Personen können ohne Einschränkungen an der Vergabe von Aufträgen durch die EUCAP NESTOR teilnehmen. Darüber hinaus gelten für die von der EUCAP NESTOR erworbenen Güter keine Ursprungsregeln.“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions