Beschluss (EU) 2015/1796 des Rates vom 1. Oktober 2015 über den Abschluss des Abkommens für wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ und das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung in Ergänzung von „Horizont 2020“ sowie zur Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an den ITER-Tätigkeiten von „Fusion for Energy“
Text
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Article 1
Das Abkommen für wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ und an das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung in Ergänzung zu „Horizont 2020“ sowie zur Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an den ITER-Tätigkeiten von „Fusion for Energy“ wird im Namen der Union genehmigt .
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 15 Absatz 1 Unterabsatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor .
Article 3
Die Kommission legt den im Forschungsausschuss Schweiz/Gemeinschaften für die Union zu vertretenden Standpunkt im Zusammenhang mit Beschlüssen des Ausschusses gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Abkommens fest.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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