Beschluss (EU) 2015/1894 des Rates vom 5. Oktober 2015 über den Abschluss des Protokolls zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde (Kap Verde)
Text
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Article 1
Das Protokoll zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem geltenden partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde (Kap Verde) wird im Namen der Union genehmigt.
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 16 des Protokolls vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor.
Article 3
Vorbehaltlich der im Anhang zum vorliegenden Beschluss aufgeführten Bestimmungen und Bedingungen und vorbehaltlich des Artikels 9 des Abkommens wird die Kommission ermächtigt, im Namen der Union die durch den Gemischten Ausschuss vorgenommenen Änderungen am Protokoll zu genehmigen.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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