Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1928 der Kommission vom 23. Oktober 2015 zur Einstellung des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von bestimmten Aluminiumfolien mit Ursprung in der Volksrepublik China
Text
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Article 1
Das Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren von bestimmten Aluminiumfolien mit einer Dicke von weniger als 0,021 mm, ohne Unterlage, nur gewalzt, in Rollen mit einem Stückgewicht von mehr als 10 kg, mit Ausnahme von Folien aus Aluminium mit einer Dicke von mindestens 0,008 mm und höchstens 0,018 mm, in Rollen mit einer Breite von höchstens 650 mm, mit Ursprung in der VR China, die derzeit unter dem KN-Code ex76071119 eingereiht werden, wird hiermit eingestellt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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