Delegierter Beschluss (EU) 2015/1958 der Kommission vom 1. Juli 2015 über die anwendbaren Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Geosynthetics und verwandten Produkten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Dieser Beschluss findet Anwendung auf die in Anhang I aufgeführten Geosynthetics und verwandten Produkte.
Article 2
Die in Artikel 1 genannten Geosynthetics und verwandten Produkte werden hinsichtlich ihrer Leistungsbeständigkeit in Bezug auf ihre Wesentlichen Merkmale nach Maßgabe der in Anhang II festgelegten Systeme bewertet und geprüft.
Article 3
Die Entscheidung 96/581/EG wird aufgehoben. Verweise auf die aufgehobene Entscheidung gelten als Verweise auf den vorliegenden Beschluss.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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