Beschluss (EU) 2015/1989 des Rates vom 26. Oktober 2015 zur Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens zur Weiterführung des Internationalen Wissenschafts- und Technologiezentrums
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Übereinkommens zur Weiterführung des Internationalen Wissenschafts- und wird — vorbehaltlich des Abschlusses — genehmigt .
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Übereinkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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