Durchführungsbeschluss (EU) 2015/2041 der Kommission vom 13. November 2015 über die Gleichwertigkeit des Regulierungsrahmens Mexikos für zentrale Gegenparteien mit den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister
Text
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Article 1
Für die Zwecke des Artikels 25 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 werden die Rechts- und Aufsichtsmechanismen Mexikos, die aus den Vorschriften für die Teilnehmer des Derivatekontraktmarkts und den Aufsichtsanforderungen für die Teilnehmer des Markts für börsennotierte Derivatekontrakte, ergänzt durch die Grundsatzerklärungen der CNBV und der Bank von Mexiko über die Anwendung der Grundsätze für Finanzmarktinfrastrukturen („Principles for Financial Markets Infrastructures“), bestehen und für dort zugelassene CCPs gelten, als gleichwertig mit den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 betrachtet.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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