Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Beschluss (GASP) 2015/2051 des Rates vom 16. November 2015 zur Änderung des Beschlusses 2013/730/GASP zur Unterstützung der auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in Südosteuropa im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit

CELEX
32015D2051
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2015-11-16
In force since
2015-11-16
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Nummer 3.1 des Anhangs des Beschlusses 2013/730/GASP erhält folgende Fassung: „3.1. Verstärkter Schutz der Bestände durch bessere Infrastrukturen und Kapazitätsausbau Ziel Mit dieser Tätigkeit wird die Gefahr, die von der Verbreitung von und dem unerlaubten Handel mit SALW und zugehöriger Munition ausgeht, durch präzisere Sicherheitsvorschriften und eine angemessenere Bestandsverwaltung im Zusammenhang mit der Lagerung konventioneller Waffen- und Munitionsbestände in Albanien, in Bosnien und Herzegowina, im Kosovo (*), in der Republik Moldau, in Montenegro, in Serbien und in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien verringert werden. Beschreibung Die erfolgreiche Umsetzung des Beschlusses 2010/179/GASP des Rates im Wege eines zweigleisigen Ansatzes, der sich zum einen auf einen besseren Schutz der Lager in drei Ländern und zum anderen auf den Aufbau der Kapazitäten des mit der Bestandsverwaltung befassten Personals stützt, hat zu einer erheblichen Verschärfung der Sicherheitsvorschriften und zu einer Minderung des Risikos einer unerwünschten Verbreitung von Beständen an SALW und zugehöriger Munition geführt. Aufbauend auf diesen Ergebnissen soll in der zweiten Projektphase die Sicherung von Waffen- und Munitionslagern in Südosteuropa weiter verbessert werden, indem im Einklang mit internationalen Standards und bewährten Verfahren weitere spezifische Hilfe in den Bereichen Technik und Infrastruktur bereitgestellt wird. Im Rahmen des Projekts erhalten die Verteidigungsministerien Albaniens, Bosnien und Herzegowinas, der Republik Moldau, Montenegros und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien sowie die Innenministerien der Republik Serbien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und des Kosovo (*) Hilfe, die in der Beschaffung und Installation der erforderlichen Ausrüstung zur Sicherung von Waffen- und Munitionsbeständen besteht. Zudem werden dem für die Bestandsverwaltung zuständigen Personal erforderlichenfalls Schulungen angeboten. Die Lagerstätten, in denen die Sicherheit verbessert werden soll, werden auf der Grundlage einer Bewertung der Prioritäten sowie ihrer jeweiligen Sicherheitsrisiken ausgewählt. Im Rahmen des Projekts sollen insbesondere folgende Maßnahmen durchgeführt werden: Albanien: Verbesserte Sicherung der vom Verteidigungsministerium verwalteten Lager für Munition und konventionelle Waffen (bis zu zwei Lager), unter anderem durch Einbau und/oder Ertüchtigung von Umzäunungen und Beleuchtungssystemen, Einbruchmeldeanlagen, CCTV-Überwachungskameras und Telekommunikationssystemen; Bosnien und Herzegowina: Verbesserte Sicherung der vom Verteidigungsministerium verwalteten Lager für Munition und konventionelle Waffen, unter anderem durch Einbau und/oder Ertüchtigung von Umzäunungen und Beleuchtungssystemen, Einbruchmeldeanlagen, CCTV-Überwachungskameras und Telekommunikationssystemen zusätzlich zu den vom UNDP und von der OSZE durchgeführten Arbeiten zur Sicherung der Bestände; Kosovo (*): Verbesserung der Bestandsverwaltungskapazitäten der Polizeikräfte durch Schulungen und Beurteilung des gegenwärtigen Stands; Herrichtung eines kleinen örtlichen SALW- und Munitionslagers; Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien: Nachrüsten bei der Sicherheit des vom Innenministerium verwalteten Zentrallagers (Orman) durch Beschaffung von Sicherheitsausrüstung und Verbesserung der Infrastruktur, einschließlich der Modernisierung der Umzäunung; CCTV-Ausrüstung und Beleuchtung sowie Einbau neuer Sicherheitstüren für die Lagergebäude. Nachrüsten bei der Sicherheit des Zentrallagers der Streitkräfte der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien durch Beschaffung und Einbau einer Videoüberwachungsanlage und Verbesserung des Perimeter- und Gebäudeschutzes durch Instandsetzung der Umzäunung, Installation neuer Eingangstore und Erneuerung der Sicherheitstüren des Depots; Republik Moldau: Nachrüsten bei der Sicherheit des vom Innenministerium verwalteten zentralen Waffen- und Munitionslagers (CAMD), einschließlich des Einbaus von Sicherheitszäunen, Zugangskontrollsystemen und der Einführung eines elektronischen Waffenregisters; Montenegro: bautechnische Verbesserungen des Munitionslagers Brezovik, einschließlich einer umfassenden Verbesserung der Sicherheitsinfrastruktur des Lagers; Schaffung eines Zentralregisters der gelagerten Waffen und Munition; Serbien: Nachrüsten bei der Sicherheit des vom Innenministerium verwalteten SALW-Hauptlagers, einschließlich in den Bereichen Videoüberwachung und Zugangskontrolle; regionale Schulungen zur Bestandsverwaltung: sowohl auf regionaler Ebene (jährlich) als auch auf nationaler Ebene (je nach Bedarf). Indikatoren für Projektergebnisse und -durchführung: Das Projekt wird eine Verbesserung der Sicherheitslage in Südosteuropa bewirken, indem es das Risiko eines unerlaubten Handels durch folgende Maßnahmen mindert: Verbesserung der Sicherheit von SALW-Lagerstätten in Albanien (bis zu 2), in Bosnien und Herzegowina (4), im Kosovo (*) (1), in der Republik Moldau (2), in Montenegro (1), in Serbien (1) und in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (2) durch messbare sicherheitsfördernde Infrastrukturverbesserungen; Verbesserung der Fähigkeit des Personals zur Sicherung von Beständen, indem mindestens 60 Fachkräfte der begünstigten Länder in drei Workshops geschult und zielgerichtete Lehrgänge auf nationaler Ebene angeboten werden.“

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions