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Seqlense EUR-Lex

Delegierter Beschluss (EU) 2015/2290 der Kommission vom 12. Juni 2015 über die vorläufige Gleichwertigkeit der geltenden Solvabilitätssysteme in Australien, Bermuda, Brasilien, Kanada, Mexiko und den Vereinigten Staaten, die auf Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen mit Sitz in diesen Ländern anwendbar sind

CELEX
32015D2290
Document type
DEC_DEL
Sector
Legislation
Date of document
2015-06-12
In force since
2015-12-29
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Solvabilitätssysteme in Australien, Bermuda (mit Ausnahme der Vorschriften für firmeneigene Versicherungsunternehmen), Brasilien, Kanada, Mexiko und den Vereinigten Staaten, die auf Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen mit Sitz in diesen Ländern anwendbar sind, werden als dem in Titel I Kapitel VI der Richtlinie 2009/138/EG beschriebenen System vorläufig gleichwertig betrachtet.

Article 2

Die vorläufige Gleichwertigkeit wird für einen Zeitraum von zehn Jahren ab dem 1. Januar 2016 anerkannt.

Article 3

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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