Beschluss (EU) 2015/2400 des Rates vom 8. Dezember 2015 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind
Text
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Article 1
Das Änderungsprotokoll zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Regelungen, die denen der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen gleichwertig sind, wird im Namen der Union genehmigt. Der Wortlaut des Änderungsprotokolls ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
1 Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 2 Absatz 1 des Änderungsprotokolls vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor .
2 Die Kommission informiert die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Mitgliedstaaten über alle gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe d des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten vorgenommenen Notifikationen, die sich aus dem Änderungsprotokoll ergeben.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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