Beschluss (EU) 2015/2418 der Kommission vom 18. Dezember 2015 zur Änderung des Beschlusses 1999/352/EG, EGKS, Euratom zur Errichtung des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF)
Text
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Article 1
„3 Außer für die Mittel im Zusammenhang mit den Mitgliedern des Überwachungsausschusses ist der Generaldirektor bevollmächtigter Anweisungsbefugter für die Ausführung der Mittel, die im das Amt betreffenden Anhang zum Einzelplan ‚Kommission‘ des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union ausgewiesen sind, sowie für die die Betrugsbekämpfung betreffenden Haushaltslinien, für die er gemäß den Internen Vorschriften für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans bevollmächtigter Anweisungsbefugter ist. Er kann seine Befugnisse gemäß diesen Internen Vorschriften auf Bedienstete weiterübertragen, auf die das Statut der Beamten bzw. die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Union Anwendung finden.“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am ersten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2016.
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