Richtlinie (EU) 2015/1480 der Kommission vom 28. August 2015 zur Änderung bestimmter Anhänge der Richtlinien 2004/107/EG und 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend Referenzmethoden, Datenvalidierung und Standorte für Probenahmestellen zur Bestimmung der Luftqualität (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die Anhänge IV und V der Richtlinie 2004/107/EG werden gemäß Anhang I der vorliegenden Richtlinie geändert.
Article 2
Die Anhänge I, III, VI und IX der Richtlinie 2008/50/EG werden gemäß Anhang II der vorliegenden Richtlinie geändert.
Article 3
Die Vorschriften dieser Richtlinie sollten in Verbindung mit den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates gelesen werden, insbesondere was die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen angelangt; sie dienen nicht der Einführung von Abweichungen oder Ausnahmen von der genannten Verordnung.
Article 4
1 Die Mitgliedstaaten setzen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, um dieser Richtlinie bis spätestens 31. Dezember 2016 nachzukommen. Sie teilen der Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser Rechtsvorschriften mit. Bei Erlass dieser Vorschriften nehmen die Mitgliedstaaten in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf die vorliegende Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten dieser Bezugnahme.
2 Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der wichtigsten innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen.
Article 5
Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Article 6
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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