Durchführungsverordnung (EU) 2015/48 der Kommission vom 14. Januar 2015 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Vinagre de Montilla-Moriles (g. U.))
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Bezeichnung „Vinagre de Montilla-Moriles“ (g. U.) wird eingetragen. Mit der in Unterabsatz 1 eingetragenen Bezeichnung wird ein Erzeugnis der Klasse 1.8. „Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)“ des Anhangs XI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 668/2014 bezeichnet.
Article 2
Das überarbeitete Einzige Dokument findet sich im Anhang dieser Verordnung.
Article 3
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions