Durchführungsverordnung (EU) 2015/100 der Kommission vom 20. Januar 2015 zur Genehmigung einer nicht geringfügigen Änderung der Spezifikation einer im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung (Halberstädter Würstchen (g.g.A.))
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Änderung der Spezifikation für die Bezeichnung „Halberstädter Würstchen“ (g.g.A.) wird genehmigt.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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