Durchführungsverordnung (EU) 2015/231 der Kommission vom 11. Februar 2015 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 720/2014 über die Zuteilung von Einfuhrrechten für die für den Zeitraum vom 1. Juli 2014 bis zum 30. Juni 2015 im Rahmen des mit der Verordnung (EG) Nr. 431/2008 für gefrorenes Rindfleisch eröffneten Zollkontingents eingereichten Anträge sowie über zusätzliche zuzuteilende Mengen
Text
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Article 1
In Artikel 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 720/2014 wird die Angabe „27,09851 %“ durch die Angabe „28,237983 %“ ersetzt.
Article 2
Bis spätestens 9. März 2015 teilen die Mitgliedstaaten die sich aus der Änderung gemäß Artikel 1 ergebenden zusätzlichen Einfuhrrechte („zusätzliche Einfuhrrechte“) den Marktteilnehmern zu, die für den Zollkontingentszeitraum vom 1. Juli 2014 bis zum 30. Juni 2015 im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 431/2008 Einfuhrrechte beantragt haben und denen solche Einfuhrrechte zugeteilt wurden. Die zuzuteilenden zusätzlichen Einfuhrrechte belaufen sich auf 1,139473 % der beantragten Mengen.
Article 3
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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