Durchführungsverordnung (EU) 2015/233 der Kommission vom 13. Februar 2015 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Währungen, deren Zentralbankfähigkeit äußerst eng definiert ist Text von Bedeutung für den EWR
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Währungen, deren Zentralbankfähigkeit äußerst eng definiert ist und die die Bedingungen nach Artikel 416 Absatz 3 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 erfüllen, sind im Anhang der vorliegenden Verordnung aufgelistet.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions