Durchführungsverordnung (EU) 2015/1361 der Kommission vom 6. August 2015 zur Aufhebung des endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Kerzen (Lichte) und dergleichen mit Ursprung in der Volksrepublik China im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 des Rates
Text
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Article 1
Die endgültigen Antidumpingzölle auf die Einfuhren bestimmter Kerzen (Lichte) und dergleichen mit Ursprung in der Volksrepublik China, die derzeit unter dem KN-Code ex34060000 (TARIC-Code 3406000090) eingereiht werden, werden aufgehoben, und das diese Einfuhren betreffende Verfahren wird eingestellt.
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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