Durchführungsverordnung (EU) 2015/1386 der Kommission vom 12. August 2015 mit genauen Regeln für die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Muster für die Zuverlässigkeitserklärung der Fachebene, die Prüfstrategie, den Bestätigungsvermerk und den jährlichen Kontrollbericht
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Article 1 Muster für die Zuverlässigkeitserklärung der Fachebene
Die Zuverlässigkeitserklärung der Fachebene gemäß Artikel 32 Absatz 4 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 wird für jedes operationelle Programm im Einklang mit dem Muster aus Anhang I der vorliegenden Verordnung übermittelt.
Article 2 Muster für die Prüfstrategie, den Bestätigungsvermerk und den jährlichen Kontrollbericht
1 Die Prüfstrategie gemäß Artikel 34 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 wird im Einklang mit dem Muster aus Anhang II der vorliegenden Verordnung festgelegt.
2 Der Bestätigungsvermerk gemäß Artikel 34 Absatz 5 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 wird im Einklang mit dem Muster aus Anhang III der vorliegenden Verordnung erstellt.
3 Der jährliche Kontrollbericht gemäß Artikel 34 Absatz 5 Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 wird im Einklang mit dem Muster aus Anhang IV der vorliegenden Verordnung erstellt.
Article 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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