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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2015/1426 der Kommission vom 25. August 2015 zur Zulassung der Zubereitung aus Benzoesäure, Thymol, Eugenol und Piperin als Zusatzstoff in Futtermitteln für Masthühner, Junghennen, Geflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung für die Mast und Jungtiere von Geflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung für Legezwecke (Zulassungsinhaber DSM Nutritional Product) (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32015R1426
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2015-08-25
In force since
2015-09-15
End of validity
2026-10-07
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die im Anhang genannte Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „sonstige zootechnische Zusatzstoffe“ einzuordnen ist, wird als Zusatzstoff in der Tierernährung unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen zugelassen.

Article 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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