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Seqlense EUR-Lex

Delegierte Verordnung (EU) 2015/1515 der Kommission vom 5. Juni 2015 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Verlängerung der Übergangszeiträume für Altersversorgungssysteme (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32015R1515
Document type
REG_DEL
Sector
Legislation
Date of document
2015-06-05
In force since
2015-09-16
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Artikel 89 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 erhält folgende Fassung: „Bis zum 16. August 2017 findet die Clearingpflicht nach Artikel 4 keine Anwendung auf OTC-Derivatekontrakte, die objektiv messbar die Anlagerisiken reduzieren, welche unmittelbar mit der Zahlungsfähigkeit von Altersversorgungssystemen im Sinne des Artikels 2 Nummer 10 verbunden sind. Die Übergangsfrist gilt auch für Einrichtungen, die zu dem Zweck errichtet wurden, die Mitglieder von Altersversorgungssystemen bei einem Ausfall zu entschädigen.“

Article 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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