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Seqlense EUR-Lex

Verordnung (EU) 2015/1526 der Kommission vom 11. September 2015 über ein Verbot der gezielten Befischung von Rotbarsch im NAFO-Gebiet 3M für Schiffe unter der Flagge eines Mitgliedstaats der Europäischen Union

CELEX
32015R1526
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
2015-09-11
In force since
2015-09-17
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Ausschöpfung der Quote

Die Fangquote für den im Anhang dieser Verordnung genannten Bestand, die den ebenfalls im Anhang genannten Mitgliedstaaten für das Jahr 2015 zugeteilt wurde, gilt ab dem im Anhang festgesetzten Zeitpunkt als ausgeschöpft.

Article 2 Verbote

Die gezielte Befischung des im Anhang dieser Verordnung genannten Bestands durch Schiffe, die die Flagge eines im Anhang genannten Mitgliedstaats führen oder in einem dieser Mitgliedstaaten registriert sind, ist ab dem im Anhang festgesetzten Zeitpunkt verboten.

Article 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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