Delegierte Verordnung (EU) 2015/1549 der Kommission vom 17. September 2015 zur Festlegung befristeter Sondermaßnahmen für den Sektor Milch und Milcherzeugnisse in Form einer Verlängerung des Zeitraums der öffentlichen Intervention für Butter und Magermilchpulver im Jahr 2015 und einer Vorverlegung der öffentlichen Intervention für Butter und Magermilchpulver im Jahr 2016
Text
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Article 1
Abweichend von Artikel 12 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 wird der Zeitraum, in dem die öffentliche Intervention für Butter und Magermilchpulver im Jahr 2015 verfügbar ist, bis zum 31. Dezember 2015 verlängert. Abweichend von Artikel 12 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 wird die öffentliche Intervention für Butter und Magermilchpulver im Jahr 2016 vom 1. Januar bis zum 30. September verfügbar sein.
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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