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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2015/2306 der Kommission vom 10. Dezember 2015 zur Zulassung von L-Cysteinhydrochloridmonohydrat als Zusatzstoff in Futtermitteln für Katzen und Hunde (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32015R2306
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2015-12-10
In force since
2015-12-31
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Zulassung

Der im Anhang genannte Stoff, der in die Zusatzstoffkategorie „sensorische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Aromastoffe“ einzuordnen ist, wird als Zusatzstoff in der Tierernährung unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen zugelassen.

Article 2 Übergangsmaßnahmen

1 Der im Anhang beschriebene Stoff und die diesen Stoff enthaltenden Vormischungen, die vor dem 30. Juni 2016 gemäß den Bestimmungen, die vor dem 31. Dezember 2015 galten, hergestellt und gekennzeichnet wurden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.

2 Einzel- und Mischfuttermittel, die die im Anhang beschriebenen Stoffe enthalten und vor dem 31. Dezember 2017 gemäß den Bestimmungen, die vor dem 31. Dezember 2015 galten, hergestellt und gekennzeichnet wurden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.

Article 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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