Durchführungsverordnung (EU) 2015/2344 der Kommission vom 15. Dezember 2015 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards im Hinblick auf Währungen mit begrenzter Verfügbarkeit liquider Aktiva gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Bei den im Anhang genannten Währungen wird davon ausgegangen, dass der berechtigte Bedarf an liquiden Aktiva vor dem Hintergrund der in Artikel 412 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 festgelegten Anforderung die Verfügbarkeit dieser liquiden Aktiva um den im selben Anhang genannten Prozentsatz überschreitet.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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