Beschluss (EU) 2016/457 der Europäischen Zentralbank vom 16. März 2016 über die Notenbankfähigkeit der von der Republik Zypern begebenen oder in vollem Umfang garantierten marktfähigen Schuldtitel (EZB/2016/5)
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Article 1 Notenbankfähigkeit der von der Republik Zypern begebenen oder in vollem Umfang garantierten marktfähigen Schuldtitel
1 Im Sinne von Artikel 8 der Leitlinie EZB/2014/31 wird die Republik Zypern nicht länger als Mitgliedstaat angesehen, für den ein Programm der Europäischen Union/des Internationalen Währungsfonds besteht.
2 Die Mindestanforderungen des Eurosystems für die Bonitätsschwellenwerte gemäß der Leitlinie (EU) 2015/510 (EZB/2014/60), insbesondere gemäß Artikel 59 und Teil 4 Titel II, sind auf von der Republik Zypern begebene oder in vollem Umfang garantierte marktfähige Schuldtitel anzuwenden.
3 Marktfähige Schuldtitel, die von der Republik Zypern begeben oder in vollem Umfang garantiert wurden, unterliegen den besonderen Abschlägen gemäß Anhang II der Leitlinie EZB/2014/31 nicht mehr.
4 Bei Abweichungen des vorliegenden Beschlusses von der Leitlinie (EU) 2015/510 (EZB/2014/60) sowie der Leitlinie EZB/2014/31 gemäß ihrer jeweiligen Umsetzung auf nationaler Ebene durch die nationalen Zentralbanken jener Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, ist dieser Beschluss maßgeblich.
Article 2 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am 1. April 2016 in Kraft.
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