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Beschluss (GASP) 2016/50 des Rates vom 18. Januar 2016 zur Änderung des Beschlusses 2014/219/GASP über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali)

CELEX
32016D0050
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2016-01-18
In force since
2016-01-15
End of validity
2027-01-31
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

„(2 Alle Ausgaben werden gemäß den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet. Natürliche und juristische Personen können ohne Einschränkungen an der Vergabe von Aufträgen durch die EUCAP Sahel Mali teilnehmen. Darüber hinaus gelten für die von der EUCAP Sahel Mali erworbenen Güter keine Ursprungsregeln. Vorbehaltlich der Zustimmung der Kommission kann die EUCAP Sahel Mali mit Mitgliedstaaten, dem Gaststaat, teilnehmenden Drittstaaten und anderen internationalen Akteuren technische Vereinbarungen über die Beschaffung von Ausrüstungen, Dienstleistungen und Räumlichkeiten für die EUCAP Sahel Mali schließen.“

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 15. Januar 2016.

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