Beschluss der Kommission vom 8. Februar 2016 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft — des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
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Article 1
Der Abschluss — im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft — des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union („das Protokoll“) wird genehmigt.
Article 2
Der Präsident der Kommission wird ermächtigt, alle erforderlichen Schritte im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft zu unternehmen, um die Zustimmung der Europäischen Atomgemeinschaft zur vertraglichen Bindung durch das Protokoll auszudrücken und insbesondere die Notifikationsurkunde gemäß Artikel 9 des Protokolls zu hinterlegen.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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