Beschluss (EU) 2016/547 der Kommission vom 7. April 2016 zur Genehmigung, im Namen der Europäischen Union, der Änderung des Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko
Text
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Article 1
Die Änderungen der technischen Datenblätter Nr. 4 und 6 des Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko, die durch den gemäß Artikel 10 des Abkommens eingerichteten Gemischten Ausschuss angenommen wurden und die sich aus dem Protokollauszug und dem Auszug aus dem Schreiben Nr. 510/11 (Anhänge I und II des vorliegenden Beschlusses) ergeben, werden im Namen der Union genehmigt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 13. November 2015.
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