Durchführungsbeschluss (EU) 2016/629 der Kommission vom 20. April 2016 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Einklang mit der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland bestimmte Ausnahmen zu erlassen (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2016) 2229)
Text
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Article 1
Die im Anhang genannten Mitgliedstaaten werden ermächtigt, die in diesem Anhang aufgeführten Ausnahmen für die Beförderung gefährlicher Güter in ihrem Hoheitsgebiet zu erlassen. Diese Ausnahmen sind nichtdiskriminierend anzuwenden.
Article 2
Anhang I Abschnitt I.3 und Anhang II Abschnitt II.3 der Richtlinie 2008/68/EG werden gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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