Beschluss (EU) 2016/634 der Kommission vom 21. Januar 2016 über die staatliche Beihilfe SA.25338 (2014/C) (ex E 3/2008 und ex CP 115/2004) der Niederlande — Befreiung niederländischer öffentlicher Unternehmen von der Körperschaftsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 167) (Nur der niederländische Text ist verbindlich)Text von Bedeutung für den EWR
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Article 1
Die Befreiung von der Körperschaftsteuer, die Groningen Seaports NV, Havenbedrijf Amsterdam NV, Havenbedrijf Rotterdam NV, Havenschap Moerdijk, NV Port of Den Helder und Zeeland Seaports NV gewährt wird, stellt in Anbetracht der von den jeweiligen Seehäfen ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeiten eine staatliche Beihilfe dar, die mit dem Binnenmarkt unvereinbar ist.
Article 2
Die Niederlande schaffen die Befreiung der in Artikel 1 genannten Seehäfen von der Körperschaftsteuer innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe dieses Beschlusses ab. Die entsprechend geänderte Körperschaftsteuerregelung wird spätestens ab dem auf die Annahme dieses Beschlusses folgenden Steuerjahr angewandt.
Article 3
Die Niederlande unterrichten die Kommission innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe dieses Beschlusses über die Maßnahmen, die getroffen wurden, um dem Beschluss nachzukommen.
Article 4
Dieser Beschluss ist an das Königreich der Niederlande gerichtet.
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