Beschluss (EU) 2016/695 der Kommission vom 17. Juli 2013 über die staatliche Beihilferegelung SA.30068 C 33/2010 (ex N 700/2009) zugunsten von Nichteisen-Metallerzeugern für im Strompreis enthaltene CO2-Kosten (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 4420) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die staatliche Beihilfe, die Deutschland ab 6. August 2009 im Rahmen der angemeldeten Richtlinie zur Förderung der Herstellung von NE-Metallen zu gewähren beabsichtigt, ist nicht mit dem Binnenmarkt vereinbar. Diese Beihilfe darf somit nicht durchgeführt werden.
Article 2
Deutschland unterrichtet die Kommission binnen zwei Monaten nach Bekanntgabe dieses Beschlusses über die Maßnahmen, die es ergreifen wird, um diesem Beschluss nachzukommen.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.
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