Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2016/783 des Rates vom 12. Mai 2016 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten (Haushaltslinie 12 02 01)

CELEX
32016D0783
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2016-05-12
In force since
2016-05-12
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der Standpunkt, der im Namen der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur vorgeschlagenen Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Article 1

Artikel 7 des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen wird wie folgt geändert: 1. In den Absätzen 3 und 4 werden die Worte „in den Absätzen 5 bis 11“ durch die Worte „in diesem Artikel“ ersetzt. 2. Folgender Absatz wird angefügt: „(12) Die EFTA-Staaten beteiligen sich ab dem 1. Januar 2016 an den Maßnahmen der Union zulasten der folgenden Haushaltslinie des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016: Haushaltslinie 12 02 01: ‚Umsetzung und Entwicklung des Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen‘.“

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach Eingang der letzten Mitteilung gemäß Artikel 103 Absatz 1 des EWR-Abkommens in Kraft . Er gilt ab dem 1. Januar 2016.

Article 3

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions