Durchführungsbeschluss (EU) 2016/941 der Kommission vom 30. Mai 2016 über den Rechnungsabschluss der Zahlstellen der Mitgliedstaaten für die vom Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) im Haushaltsjahr 2015 finanzierten Ausgaben (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2016) 3237)
Text
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Article 1
Mit Ausnahme der Zahlstellen, auf die in Artikel 2 Bezug genommen wird, werden die Rechnungen der Zahlstellen der Mitgliedstaaten über die vom Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) im Haushaltsjahr 2015 finanzierten Ausgaben mit dem vorliegenden Beschluss abgeschlossen. Die gemäß diesem Beschluss von den Mitgliedstaaten wiedereinzuziehenden bzw. ihnen zu erstattenden Beträge, einschließlich der sich aus der Anwendung von Artikel 54 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 ergebenden Beträge, sind in Anhang I dieses Beschlusses ausgewiesen.
Article 2
Die Rechnungen der in Anhang II genannten Zahlstellen der Mitgliedstaaten über die vom EGFL im Haushaltsjahr 2015 finanzierten Ausgaben werden nicht von diesem Beschluss abgedeckt und sind Gegenstand eines späteren Rechnungsabschlussbeschlusses.
Article 3
Dieser Beschluss greift späteren Konformitätsabschlussbeschlüssen der Kommission gemäß Artikel 52 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 nicht vor, mit denen nicht in Übereinstimmung mit den Unionsvorschriften getätigte Ausgaben von der Unionsfinanzierung ausgeschlossen werden.
Article 4
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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