Beschluss (EU) 2016/944 des Rates vom 6. Juni 2016 über den Abschluss des Kooperationsabkommens über ein globales ziviles Satellitennavigationssystem (GNSS) zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits
Text
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Article 1
Das Kooperationsabkommen über ein ziviles globales Satellitennavigationssystem (GNSS) zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits wird im Namen der Europäischen Union genehmigt .
Article 2
Der Präsident des Rates bestellt die Person, die befugt ist, im Namen der Europäischen Union die in Artikel 18 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation zu versenden, mit der die Europäische Union ihre Zustimmung zur vertraglichen Bindung an dieses Abkommen ausdrückt, und nimmt folgende Notifikation vor: „Infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 ist die Europäische Union an die Stelle der Europäischen Gemeinschaft getreten, deren Rechtsnachfolgerin sie ist; von diesem Zeitpunkt an übt sie alle Rechte der Europäischen Gemeinschaft aus und übernimmt all ihre Verpflichtungen. Daher müssen alle Bezugnahmen auf ‚die Europäische Gemeinschaft‘ im Text des Abkommens als Bezugnahmen auf ‚die Europäische Union‘ gelesen werden.“
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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