Beschluss (EU) 2016/1039 des Rates vom 16. Juni 2016 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation (WTO) zum Antrag der Europäischen Union auf Verlängerung der WTO-Ausnahmegenehmigung bezüglich der autonomen Präferenzregelung für den Westbalkan zu vertretenden Standpunkts
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zu vertreten ist, ist jener, dass ein Antrag auf Verlängerung der geltenden WTO-Ausnahmegenehmigung für die dem Westbalkan von der Union gewährten autonomen Handelspräferenzen bis zum 31. Dezember 2021 gestellt und die Annahme dieses Antrags unterstützt wird. Dieser Standpunkt wird von der Kommission vertreten.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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