Beschluss (GASP) 2016/1172 des Rates vom 18. Juli 2016 zur Änderung des Beschlusses 2012/392/GASP über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Niger (EUCAP Sahel Niger)
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Article 2 Ziele
Im Rahmen der Umsetzung der Strategie der Europäischen Union für Sicherheit und Entwicklung in Sahel ermöglicht die EUCAP Sahel Niger den nigrischen Behörden, ihre eigene nationale Sicherheitsstrategie zu definieren und umzusetzen. Die EUCAP Sahel Niger trägt auch dazu bei, dass die verschiedenen Sicherheitsakteure Nigers bei der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität einen integrierten, multidisziplinären, kohärenten und nachhaltigen, auf den Menschenrechten beruhenden Ansatz erarbeiten. Sie unterstützt zudem die zentralen und lokalen nigrischen Behörden und Sicherheitskräfte, Strategien, Techniken und Verfahren zur besseren Kontrolle und Bekämpfung der irregulären Migration zu entwickeln.“
Article 3 Aufgaben
1 Um die in Artikel 2 festgelegten Ziele zu erreichen, wird die EUCAP Sahel Niger a) die nigrische Anordnungs- und Kontrollbefugnis, Interoperabilität und Planungskapazität auf strategischer Ebene stärken und gleichzeitig die Entwicklung einer nationalen Sicherheitsstrategie und der damit verbundenen Grenzmanagementstrategien in Abstimmung mit anderen relevanten Akteuren unterstützen; b) die für die Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität notwendigen technischen Fähigkeiten der relevanten Sicherheitskräfte stärken; c) die internen Sicherheitskräfte, und gegebenenfalls die Streitkräfte, durch Einsatz auf strategischer und operativer Ebene dazu anhalten, im Hinblick auf die Bekämpfung des Terrorismus, der irregulären Migration und der organisierten Kriminalität die Humanressourcen aufzustocken, den Logistikbereich aufzurüsten und mehr Schulungsmaßnahmen anzubieten, um die Nachhaltigkeit der Maßnahmen der EUCAP Sahel Niger, in deren Rahmen unter anderem technische Unterstützung durch die Projekte bereitgestellt wird, zu gewährleisten; d) die Koordinierung auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene bei der Bekämpfung des Terrorismus, der irregulären Migration und der organisierten Kriminalität verstärken und einen mögliche Beitrag zur regionalen Zusammenarbeit, etwa im Rahmen der G5 der Sahelzone, zu untersuchen; e) zur Unterstützung der Ziele der Union im Bereich Migration den zentralen und lokalen nigrischen Behörden und Sicherheitskräften bei der Entwicklung von Strategien, Verfahren und Techniken zur besseren Kontrolle und Steuerung der Migrationsströme, zur Bekämpfung der irregulären Migration und zur Eindämmung der damit verbundenen Kriminalität zur Seite stehen.
2 Die EUCAP Sahel Niger legt den Schwerpunkt auf die in Absatz 1 genannten Maßnahmen, die auch in Abstimmung mit den nigrischen Streitkräften zur Verbesserung der Kontrolle des Territoriums Nigers beitragen.
3 Die EUCAP Sahel Niger hat keine Exekutivbefugnisse.“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 16. Juli 2016.
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